Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?

Die Taufe wird in der Regel in der Kirchengemeinde gefeiert, in der der Täufling seinen ersten Wohnsitz hat.
Um eine Taufe anzumelden, wenden Sie sich an das zentrale
Gemeindebüro unserer Kirchengemeinde (Tel. 71551).

Sie erhalten im Pfarrbüro ein Formular (hier zum Download) in das Sie die Daten des Täuflings eintragen. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular eine Geburtsurkunde bei. Die Daten werden in die Kirchenbücher übertragen und in der Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.
Wenn Sie ein
Stammbuch haben, sollten Sie dies im Pfarrbüro zusammen mit der Taufanmeldung abgeben oder spätestens beim Taufgespräch parat halten. Die Kirchengemeinde trägt die Taufe  in das Stammbuch ein.
Wenn Sie kein Stammbuch besitzen, wird für Sie eine Taufbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung ist auch ein späterer Nachtrag im Stammbuch möglich. Außerdem erhalten Sie als Eltern am Tauftag eine Taufurkunde über die vollzogene Taufe.
Falls Sie Paten/Patinnen ansprechen wollen, die nicht zur Evang. Kirchengemeinde Dettingen gehören, benötigen Sie von deren Heimatpfarramt eine
Patenbescheinigung. Diese kann beim Taufgespräch nachgereicht oder vom Heimatpfarramt direkt ans Dettinger Gemeindebüro gefaxt werden.

Die Taufe findet im öffentlichen Gottesdienst statt. Durch die Taufe im Gemeindegottesdienst wird deutlich, dass der Täufling von nun an in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen ist.
Die aktuellen Termine für Taufen im Gottesdienst (vormittags oder auch 43 x im Jahr Sonntagnachmittags) entnehmen Sie bitte dem Gemeindebrief
“miteinander”

Gehören Sie zu einer anderen Kirchengemeinde, wollen aber hier in den Dettingen die Taufe feiern, dann benötigen Sie von ihrem Pfarramt eine "Dimissoriale" - eine Art Überweisungsschein.

Wozu dient das Taufgespräch?         (nach oben)

Sind Ort und Zeit für die Taufe geklärt, führt der zuständige Pfarrer / die zuständige Pfarrerin ihres Gemeindebezirks vor der Taufe Ihres Kindes mit Ihnen (und den Paten) ein Taufgespräch.
Das Taufgespräch hat das Ziel, die Tauffeier zu besprechen und den
Taufspruch auszuwählen. Es geht auch darum, mit Ihnen über die Bedeutung der Taufe zu sprechen.

Vor Taufen an Sonntagnachmittagen findet in der Regel an einem Samstagvormittag ein gemeinsames Taufgespräch aller Tauffamilien statt. Den Termin für dieses Gespräch erfahren Sie bei der Taufanmeldung.

Lehnen Eltern das Taufgespräch ab, kann die Taufe nicht stattfinden.

Wo finden wir einen Taufspruch?         (nach oben)

Der Taufspruch ist ein biblisches Wort, das Ihr Kind ein Leben lang begleiten soll. Sie können sich den Taufspruch nach Rücksprache mit Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin selber aussuchen.
Sie können aber auch hier eine Auswahl von
Taufsprüchen anschauen

Darf während der Taufe fotografiert werden?         (nach oben)

Die württembergische Landessynode hat schon vor einigen Jahren beschlossen, dass Fotografieren oder Filmen während eines Gottesdienstes nicht gestattet ist Gegen das Fotografieren spricht, dass es die besinnliche und feierliche Atmosphäre eines Gottesdienstes stört.
Wenn Sie gerne sichtbare Erinnerungen an diesen besonderen Tag haben wollen, dann können Sie den Pfarrer/die Pfarrerin gerne für einen  gemeinsamen “Fototermin” nach dem Taufgottesdienst ansprechen.

Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, eine Audio-Kassette des Gottesdienstes zu erwerben. Dieser Kassettendienst wird von Richard Beck (Stiftskirche) bzw. Rudolf Schnizler (Christuskirche) verantwortet.

Wer kann Taufpate/ Taufpatin werden?         (nach oben)

Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen.
Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der
"Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" aufgeführt.

Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Mindestens ein Pate sollte deshalb Mitglied der evangelischen Kirche sein. Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Patenamt übernehmen. Wer als Pate zu einem späteren Zeitpunkt aus der Kirche austritt, bekommt dieses Amt von der Kirche wieder entzogen.

Kommt der Pate/die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt.

Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie eine Patenurkunde.

Welche Aufgabe hat ein Taufpate/ eine Taufpatin?         (nach oben)

Wer Pate/ Patin wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen den Paten/ die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten.
Zur Übernahme der Patenschaft als kirchlichem Amt gehört die Bereitschaft, dem Kind den christlichen Glauben zu bezeugen. Dazu gehören Begegnungen mit Gesprächen, Erzählungen aus der Bibel oder auch der gemeinsamen Besuch kirchlicher Veranstaltungen wie z.B. Familiengottesdienste. Aber auch das regelmäßige Gebet für das Patenkind ist wesentlicher Bestandteil des Patenamtes als Hilfe zum Glauben.

Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass der Pate/die Patin im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet nicht als solches das Recht oder die Pflicht zur Übernahme der sogenannten Vormundschaft. Vielmehr regelt das Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eltern allein durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, einen Vormund rechtlich verbindlich benennen können. Diesem letzten Willen hat das Vormundschaftsgericht, das die Vormundschaft anordnet, grundsätzlich Folge zu leisten (§§ 1774 S.1, 1776 Abs.1, 1777 Abs.3 BGB).

Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?         (nach oben)

Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren.
Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.

Soll ich mein Kind als Kleinkind taufen lassen?         (nach oben)

Die Kleinkindertaufe wird von der evangelischen Kirche eindeutig bejaht.
Die Kirche sieht ihre Auffassung darin begründet, dass Gott seine Gnade frei und unverdient schenkt. Das heißt: Ihr Kind wird mit der Taufe vorbehaltlos von Gott angenommen. Gott sagt "Ja" zu Ihrem Kind, noch bevor Ihr Kind auch zu Gott "Ja" sagen kann.

Die Taufe von älteren Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen steht in der evangelischen Kirche gleichberechtigt neben der Kleinkindertaufe.
Erwachsene werden in der Regel in Einzelgesprächen oder Seminaren auf ihre Taufe vorbereitet und danach in einem Gemeindegottesdienst getauft.

Wird man nur einmal im Leben getauft?         (nach oben)

Ja. Die Taufe als grundlegende Gnadenzusage Gottes ist unwiederholbar.
Dies gilt auch im Fall eines Austrittes aus der Kirche: Wer sich von der Gemeinde getrennt hat und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintritt, wird nicht noch einmal getauft.

Wie hängen Taufe und Konfirmation zusammen?         (nach oben)

Der Glaubensweg hat mit der Taufe begonnen. Der kirchliche Unterricht ist im engeren Sinne ein nachgeholter Taufunterricht, der dazu dient, die eigene Taufe zu verstehen.

Konfirmation heißt "Befestigung" oder auch "Bestärkung". Die Konfirmanden sollen auf ihrem Glaubensweg "bestärkt" werden. Sie sollen sich mit ihrem persönlichen Glauben beschäftigen und Wissenswertes über die Kirche erfahren.
Die Konfirmation erfolgt in einem Gottesdienst. Im Gottesdienst bekennen die Konfirmanden mit der Gemeinde den Glauben, in dem sie unterwiesen sind. Die Konfirmanden werden gesegnet und erhalten ein Bibelwort für ihren Lebensweg.

Mit der Konfirmation darf das Patenamt übernommen werden.

Bei noch nicht getauften Konfirmanden/ Konfirmandinnen ist die Taufunterweisung der reguläre Konfirmandenunterricht. Nichtgetaufte Konfirmanden/ Konfirmandinnen werden entweder während der Unterrichtszeit getauft oder im Konfirmationsgottesdienst.

Nachgefragt:

 Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?
 Wozu dient das Taufgespräch?
 Wo finden wir einen Taufspruch?
 Darf während der Taufe fotografiert werden?
 Wer kann Taufpate/ Taufpatin sein?
 Welche Aufgabe hat ein Taufpate/ eine Taufpatin?
 Müssen wir als Eltern in der Kirche sein, um unser Kind taufen lassen zu können?
 Soll ich mein Kind als Kleinkind taufen lassen?
 Wird man nur einmal im Leben getauft?
 Wie hängen Taufe und Konfirmation zusammen?

Informationen zur Taufe