„Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden. Wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden.“Jesus nach Markus 16,16
Tauftermine 2024/25
während des Gottesdienstes um 10 Uhr
Gemeinde- und CVJM-Haus (Winterkirche)
19. Januar 2025
16. Februar 2025
16. März 2025
Stiftskirche Dettingen
13. Oktober
10. November
15. Dezember
20. April 2025
Christuskirche
auf Anfrage
Michaelskirche
auf Anfrage
Anmeldung
Gemeindebüro
Frau Jutta Reicherter
Telefon (07123) 9279950
Bürozeiten:
Mo, 12.00 – 16.00 Uhr
Di, 9.00 – 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung sind jederzeit möglich
Taufe
Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen. Die Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg schreibt in ihrer Taufordnung:
„Die Kirche tauft im Gehorsam gegen den Befehl Jesu Christi und im Glauben an seine Verheißung. Die Taufe ist ein Zeugnis für die Einheit des Leibes Jesu Christi; sie ist allen christlichen Kirchen gemeinsam.“
Die Taufe ist ein Sakrament. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser.
Wasser ist das Urelement des Lebens. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden.
Wasser ist ebenso das universale Reinigungsmittel. Es zeigt bei der Taufe an, dass Gott den getauften Menschen von allem reinigt, was zwischen ihm und Gott steht. Jeder Getaufte bekommt Reinigung und Vergebung, wenn er darum bittet. Dafür ist Jesus am Kreuz gestorben.
Der Täufling erfährt symbolisch durch das dreimalige Begießen seiner Stirn mit Wasser, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.
Taufe und Glaube gehören zusammen. In frühkirchlicher Zeit wurden meist Erwachsene getauft. Bevor sie getauft wurden, nahmen sie längere Zeit an einem Unterricht teil (Katechumenat). Dort wurden sie in den Glauben und das Leben der Kirche eingeführt. Die Taufbewerber/ Taufbewerberinnen haben erst den Glauben kennengelernt und sich dann taufen lassen.
Die Praxis der Kleinkindertaufe kam im 4. Jahrhundert n. Chr. auf.
In unserer Gemeinde werden die Taufen in der Regel im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen, dieser Mensch wird in unsere Gemeinde aufgenommen. Der Kirchengemeinderat hat die Zahl der Taufen in einem Gottesdienst auf drei begrenzt, um die Individualität der Täuflinge und ihrer Familien zu wahren.
Einmal im Jahr feiern wir auch einen Taufgottesdienst an der Erms. In diesem Gottesdienst können auch mehr als drei Taufen gefeiert werden. Und es besteht besonders auch die Möglichkeit, die Taufe durch Untertauchen zu erfahren, was besonders für ältere Täuflinge wichtig sein könnte.
Bei der Taufe von älteren Täuflingen steht eher deren Glaube im Vordergrund. Bei der Taufe von Säuglingen und kleinen Kindern eher das Handeln Gottes und seine Gnade, die uns alles schenkt, ohne dass wir etwas dafür tun müssen. So gehören Taufe und Glaube zusammen. In welcher Reihenfolge sie sich ereignen, ist weniger entscheidend.
Nachgefragt –
Ich möchte mein Kind taufen lassen.
Die Taufe wird in der Regel in der Kirchengemeinde gefeiert, in der der Täufling seinen ersten Wohnsitz hat.
Um eine Taufe anzumelden, wenden Sie sich an das zentrale Gemeindebüro unserer Kirchengemeinde (Telefon (07123) 9279950).
Bitte legen Sie dem ausgefüllten Anmeldeformular eine Kopie der Geburtsurkunde bei. Die Daten werden in die Kirchenbücher übertragen und in der Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.
Wenn Sie ein Stammbuch haben, sollten Sie dies beim Taufgespräch parat halten. Sie bekommen bei oder nach der Taufe die entsprechende Taufbescheinigung zum Einlegen in das Stammbuch.
Wenn Sie kein Stammbuch besitzen, wird für Sie eine Taufurkunde ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung ist auch ein späterer Nachtrag im Stammbuch möglich.
Falls Sie Paten/Patinnen ansprechen wollen, die nicht zur Evang. Kirchengemeinde Dettingen gehören, benötigen Sie von deren Heimatpfarramt eine Patenbescheinigung. Diese kann beim Taufgespräch nachgereicht oder vom Heimatpfarramt direkt ans Dettinger Gemeindebüro geschickt werden.
Die Taufe findet im öffentlichen Gottesdienst statt. Durch die Taufe im Gemeindegottesdienst wird deutlich, dass der Täufling von nun an in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen ist.
Gehören Sie zu einer anderen Kirchengemeinde, wollen aber hier in den Dettingen die Taufe feiern, dann benötigen Sie von Ihrem Pfarramt ein „Dimissoriale“ – darin bestätigt die/der für die Taufe Ihres Kindes zuständige Pfarrer(in), dass keine Einwände gegen die Taufe an einem anderen Ort bestehen.
Sind Ort und Zeit für die Taufe geklärt, führt die/der für den Taufgottesdienst zuständige Pfarrer(in) vor der Taufe Ihres Kindes mit Ihnen (und den Paten) ein Taufgespräch. Das Taufgespräch hat das Ziel, den Taufgottesdienst zu besprechen (Ablauf, Lieder, ...). Es geht auch darum, mit Ihnen über die Bedeutung der Taufe zu sprechen. Dazu kommt die/der Pfarrer(in) gerne zu Ihnen nachhause. Falls Sie das nicht möchten, kann das Taufgespräch auch im Pfarramt stattfinden. Beim Taufgespräch wird auch geklärt, welche Aufgaben die Paten übernehmen und ob Sie als Familie mit Ihrem Kind/Ihren Kindern im Taufgottesdienst gesegnet werden wollen. Lehnen Eltern das Taufgespräch ab, kann die Taufe nicht stattfinden.
Der Taufspruch ist ein Wort aus der Bibel, das Ihr Kind mindestens bis zur Konfirmation begleiten soll. Sie können den Taufspruch für Ihr Kind selber aussuchen. Falls Sie dazu Beratung brauchen, kann der Taufspruch auch beim Taufgespräch ausgewählt werden. Eine Auswahl von Taufsprüchen finden Sie auch auf www.taufspruch.de.
Die württembergische Landessynode hat schon vor einigen Jahren beschlossen, dass Fotografieren oder Filmen während eines Gottesdienstes **nicht gestattet** ist. Gegen das Fotografieren spricht, dass in der Taufe letztlich Gott selber handelt und wir das nicht auf einem Foto festhalten können. Außerdem stört es die besinnliche und feierliche Atmosphäre eines Gottesdienstes, insbesondere wenn mehrere Taufen stattfinden. Wenn Sie gerne sichtbare Erinnerungen an diesen besonderen Tag haben wollen, dann können Sie die/den Pfarrer(in) gerne für einen gemeinsamen „Fototermin“ nach dem Taufgottesdienst ansprechen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Tonaufnahme des Gottesdienstes zu erwerben. Die Aufnahmen erhalten Sie bei der Mesnerin (Stiftskirche), (Christuskirche) bzw. (Michaelskirche).
Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ aufgeführt. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Mindestens ein Pate sollte deshalb Mitglied der evangelischen Kirche sein. Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Patenamt übernehmen, aber Taufzeugin oder Taufzeuge sein. Wer als Pate zu einem späteren Zeitpunkt aus der Kirche austritt, bekommt dieses Amt von der Kirche wieder entzogen. Kommt der Pate/die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird von dem Pfarramt ausgestellt, das für die Patin/den Paten zuständig ist. Bei der Taufe ihres Patenkindes erhalten die Paten eine Patenurkunde.
Wer Pate/Patin wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen den Paten/die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Glaubens- und Lebensweg begleiten. Zur Übernahme der Patenschaft als kirchlichem Amt gehört die Bereitschaft, dem Kind den christlichen Glauben zu bezeugen. Dazu gehören Begegnungen mit Gesprächen, Erzählungen aus der Bibel oder auch der gemeinsame Besuch kirchlicher Veranstaltungen wie z. B. Familiengottesdienste. Aber auch das regelmäßige Gebet für das Patenkind ist wesentlicher Bestandteil des Patenamtes als Hilfe zum Glauben. Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass der Pate/die Patin im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet nicht als solches das Recht oder die Pflicht zur Übernahme der sogenannten Vormundschaft. Vielmehr regelt das Vormundschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass Eltern allein durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag, einen Vormund rechtlich verbindlich benennen können. Diesem letzten Willen hat das Vormundschaftsgericht, das die Vormundschaft anordnet, grundsätzlich Folge zu leisten (§§ 1774 S.1, 1776 Abs.1, 1777 Abs.3 BGB).
Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren. Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.
Die Kleinkindertaufe wird von der evangelischen Kirche eindeutig bejaht. Die Kirche sieht ihre Auffassung darin begründet, dass Gott seine Gnade frei und unverdient schenkt. Das heißt: Ihr Kind wird mit der Taufe vorbehaltlos von Gott angenommen. Gott sagt „Ja“ zu Ihrem Kind, noch bevor Ihr Kind auch zu Gott „Ja“ sagen kann. Die Taufe von älteren Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen steht in der evangelischen Kirche gleichberechtigt neben der Kleinkindertaufe. Erwachsene werden in der Regel in Einzelgesprächen oder Seminaren auf ihre Taufe vorbereitet und danach in einem Gemeindegottesdienst getauft. Einmal im Jahr feiern wir einen Taufgottesdienst an der Erms, bei dem Täuflinge auch untergetaucht werden können. Dabei wird besonders deutlich, dass der alte Mensch stirbt, der ohne Gott lebt, und ein neuer Mensch geboren wird, der mit und durch Jesus lebt.
Ja. Die Taufe als grundlegende Gnadenzusage Gottes ist unwiederholbar. Dies gilt auch im Fall eines Austrittes aus der Kirche: Wer sich von der Gemeinde getrennt hat und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintritt, wird nicht noch einmal getauft.
Bei Säuglingen oder kleinen Kindern hat der Glaubensweg mit der Taufe begonnen. Der kirchliche Konfirmandenunterricht ist im engeren Sinne ein nachgeholter Taufunterricht, der dazu dient, die eigene Taufe zu verstehen. Konfirmation heißt „Befestigung“ oder auch „Bestärkung“. Die Konfirmanden sollen auf ihrem Glaubensweg „bestärkt“ werden. Und sie bekommen die Gelegenheit, selber ihren Glauben zu befestigen. Sie sollen sich mit ihrem persönlichen Glauben beschäftigen und Wissenswertes über die Kirche erfahren. Die Konfirmation erfolgt in einem Gottesdienst. Im Gottesdienst bekennen die Konfirmanden mit der Gemeinde den Glauben, in dem sie unterwiesen sind. Die Konfirmanden werden gesegnet und erhalten ein Bibelwort für ihren Lebensweg. Mit der Konfirmation darf das Patenamt übernommen werden. Bei noch nicht getauften Konfirmanden ist die Taufunterweisung der reguläre Konfirmandenunterricht. Nichtgetaufte Konfirmanden werden entweder während der Unterrichtszeit getauft oder im Konfirmationsgottesdienst.