Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates
2026 bis 2031
Nach der Ordnung unserer Landeskirche leiten Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer die Gemeinde.
Der oder die 1. Vorsitzende vertritt zusammen mit dem geschäftsführenden Pfarrer, der zugleich der 2. Vorsitzende ist, die Kirchengemeinde nach außen. Die beiden Vorsitzenden können die Gemeinde auch je einzeln nach außen vertreten. Die Geschäftsführungsaufgaben teilen sie einvernehmlich untereinander auf oder delegieren sie an weitere Mitglieder des Kirchengemeinderates.